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Gleich­stel­lung
Der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet sich, das Gleich­stel­lungs­ge­setz gemäss den Bestim­mun­gen des Schwei­ze­ri­schen Bun­des­ge­set­zes über die Gleich­stel­lung von Frau­en und Män­nern am Arbeits­platz ein­zu­hal­ten. Es wird dar­auf geach­tet, dass kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund des Geschlechts bei der Ein­stel­lung, Bezah­lung, Beför­de­rung, Wei­ter­bil­dung oder ande­ren arbeits­be­zo­ge­nen Ent­schei­dun­gen statt­fin­det. Der Arbeit­ge­ber for­dert aktiv die Gleich­stel­lung der Geschlech­ter und schafft eine Arbeits­um­ge­bung frei von Belä­sti­gung, Mob­bing oder ande­rer For­men der Benach­tei­li­gung auf­grund des Geschlechts.

Ver­hal­tens­co­dex
Zudem ver­pflich­tet sich der Arbeit­ge­ber und die Arbeit­neh­mer, ein Arbeits­um­feld zu schaf­fen und auf­recht­zu­er­hal­ten, das frei von Bul­ly­ing ist. Bul­ly­ing wird als jeg­li­ches wie­der­hol­te, feind­se­li­ge oder schäd­li­che Ver­hal­ten defi­niert, das eine Per­son absicht­lich ernied­rigt, ein­schüch­tert oder belä­stigt. Es wird erwar­tet, dass alle Mit­ar­bei­ter respekt­voll und pro­fes­sio­nell mit­ein­an­der umge­hen, unab­hän­gig von ihrer Posi­ti­on, Geschlecht, Ras­se, Reli­gi­on, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung oder ande­ren geschütz­ten Merk­ma­len. Jeder Vor­fall von Bul­ly­ing soll­te umge­hend gemel­det und ange­mes­sen unter­sucht wer­den. Ver­stös­se gegen die­se Anti- Dis­kri­mi­nie­rungs-Poli­tik kön­nen dis­zi­pli­na­ri­sche Mass­nah­men bis hin zur Kün­di­gung zur Fol­ge haben.

Die Schmid Auto­ma­ti­on AG erwar­tet von ihren Lie­fe­ran­ten die Ein­hal­tung ethi­scher und ver­ant­wor­tungs­vol­ler Geschäfts­prak­ti­ken. Wir legen Wert auf eine part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit, die auf Inte­gri­tät, Trans­pa­renz und Respekt beruht. Unse­re Lie­fe­ran­ten sind ver­pflich­tet, die fol­gen­den Grund­sät­ze einzuhalten:

  1. Recht­li­che und ethi­sche Standards:

Lie­fe­ran­ten müs­sen alle gel­ten­den Geset­ze und Vor­schrif­ten ein­hal­ten und ethi­sche Stan­dards respek­tie­ren. Dies umfasst die Ein­hal­tung von Arbeits- und Umwelt­schutz­be­stim­mun­gen sowie die Ver­mei­dung von Dis­kri­mi­nie­rung, Kin­der­ar­beit und Zwangsarbeit.

  1. Qua­li­tät und Produktsicherheit:

Lie­fe­ran­ten müs­sen Pro­duk­te und Dienst­lei­stun­gen von hoher Qua­li­tät lie­fern, die den gel­ten­den Stan­dards und Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Die Sicher­heit unse­rer Pro­duk­te hat höch­ste Priorität.

  1. Arbeits­be­din­gun­gen:

Lie­fe­ran­ten müs­sen fai­re Arbeits­be­din­gun­gen bie­ten, die den inter­na­tio­nal aner­kann­ten Stan­dards ent­spre­chen. Dazu gehö­ren ange­mes­se­ne Löh­ne, ange­mes­se­ne Arbeits­zei­ten, das Recht auf Gewerk­schafts­frei­heit und in siche­res Arbeitsumfeld.

  1. Umwelt­ver­träg­lich­keit:

Lie­fe­ran­ten soll­ten bestrebt sein, ihre Umwelt­aus­wir­kun­gen zu mini­mie­ren. Dies beinhal­tet die Ein­hal­tung von Umwelt­ge­set­zen, die Redu­zie­rung von Abfall und Emis­sio­nen sowie den ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit Ressourcen.

  1. Anti-Kor­rup­ti­on:

Lie­fe­ran­ten müs­sen jeg­li­che Form von Kor­rup­ti­on und Bestechung ableh­nen. Dies umfasst die Ein­hal­tung der gel­ten­den Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­set­ze und die För­de­rung einer trans­pa­ren­ten Geschäftsführung.

  1. Daten­schutz und Informationssicherheit:

Lie­fe­ran­ten müs­sen die Ver­trau­lich­keit und Inte­gri­tät von Kun­den­da­ten sowie geschäft­li­chen Infor­ma­tio­nen wah­ren und ange­mes­se­ne Mass­nah­men zum Schutz vor unbe­fug­tem Zugriff ergrei­fen. Die Schmid Auto­ma­ti­on AG erwar­tet von ihren Lie­fe­ran­ten die akti­ve Umset­zung und Ein­hal­tung die­ses Code of Con­ducts. Bei Ver­stös­sen behal­ten wir uns das Recht vor, geeig­ne­te Mass­nah­men zu ergrei­fen, ein­schliess­lich der Been­di­gung der Geschäftsbeziehung.

Die­se Poli­cy tritt ab dem 29.07.2024 in Kraft und gilt für alle zukünf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen mit Lie­fe­ran­ten der Schmid Auto­ma­ti­on AG. Wir erwar­ten von unse­ren Lie­fe­ran­ten, dass sie den Code of Con­duct aner­ken­nen und einhalten.

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